Kosten
Privatversicherte
Die Kosten für die Therapie werden bei Vorliegen einer Indikation in der Regel von privaten Krankenversicherungen übernommen.
Erkundigen Sie sich bitte vor Beginn der Therapie, ob und in welchem Umfang Ihre Krankenversicherung die Kosten für die Behandlung bei einem Psychologischen Psychotherapeuten übernimmt und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen (ist z.B. ein Antrag notwendig?).
Die Honorierung der Behandlung orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Beihilfeberechtigte
Als beihilfeberechtigter Patient bringen Sie bitte die notwendigen Unterlagen zur Beantragung einer Psychotherapie mit in die Praxis. Die Unterlagen erhalten Sie von Ihrer Beihilfestelle.
Selbstzahler
Natürlich können Sie die Kosten für die Psychotherapie auch selbst übernehmen. Dazu sind dann keinerlei Formalitäten nötig und es besteht absolute Diskretion z.B. gegenüber Krankenkassen und Versicherungsunternehmen. Hinsichtlich der zu erwartenden Kosten informiere ich Sie gerne persönlich.
Gesetzlich Krankenversicherte
Die Kosten für eine Psychotherapie werden bei vorliegender Indikation durch die gesetzliche Krankenkassen erstattet. Nach dem Erstkontakt im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde werden bis zu vier probatorische (vorbereitende) Sitzungen erstattet, in welchen wir uns kennenlernen und wir prüfen, ob eine Psychotherapie für Sie hilfreich sein kann. Dann erfolgt ein Antrag bei Ihrer Krankenkasse zur Kostenübernahme für eine Kurzzeit- (24 Stunden) oder Langzeittherapie (60 Stunden), danach kann eine weitere Verlängerung des Therapiekontingentes beantragt werden.